Am 27. April 2016 hat das EU-Parlament die neue EU-DSGVO verabschiedet. Sie wird gültig zum 25. Mai 2018 und ihre Änderungen betreffen die vielen Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bemerkenswert ist das drastisch erhöhte Risiko durch Bußgelder und Schadensersatzforderungen sowohl für Unternehmen als auch für Verantwortliche. Die erhöhte Rechtssicherheit eröffnet gleichzeitig verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten für Konzerne und die Einbindung internationaler Service-Partner. Ein genauerer Blick auf die Änderungen lohnt sich.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
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